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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen POWR GmbH und ihren Kundinnen und Kunden über die Nutzung des Online-Angebots Schild-Express.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79, 26135 Oldenburg, E-Mail: support@schild-express.de. Wir sind ein unabhängiger privater Anbieter und keine Behörde. Die Zulassung und hoheitliche Kennzeichenzuteilung erfolgen ausschließlich durch die zuständige Behörde.

(2) Diese Bedingungen gelten für unmittelbar mit uns über Schild-Express geschlossene Verträge über die bestellten Waren und Dienstleistungen. Maßgeblich sind die vor Bestellung angezeigten Produkte, Ausführungen, Preise und Lieferbedingungen.

(3) Für bestehende Verträge gilt deren wirksam einbezogene Fassung. Individuelle Vereinbarungen und verbindliche Leistungs-, Korrektur-, Erstattungs- oder Garantiezusagen bleiben maßgeblich. Diese Fassung ändert keine bereits begründeten Ansprüche.

§ 2 Waren und Reservierungsleistung

(1) Wir verkaufen die im Angebot beschriebenen, nach der kundenseitigen Kennzeichenangabe und gewählten Ausführung gefertigten Kennzeichenschilder nach DIN 74069 sowie Umweltplaketten und Zubehör. Geschuldet sind die ausdrücklich bestellten Produkte in der vereinbarten Beschaffenheit.

(2) Soweit der Kunde eine neue Wunschreservierung bei uns beauftragt, prüfen wir die gewählte Kombination und führen die im Angebot beschriebene Reservierung bei der zuständigen Stelle durch. Die erfolgreiche Reservierung wird mit ihrem nutzbaren Nachweis beziehungsweise ihrer PIN bereitgestellt. Eine bloße Verfügbarkeitsabfrage oder ein noch unbestätigter Antrag ist kein Reservierungserfolg.

(3) Ob die Reservierung unentgeltlich im Schilderangebot enthalten oder als gesonderte entgeltliche Dienstleistung bestellt ist, ergibt sich ausdrücklich aus der vor Bestellung angezeigten Leistungs- und Preisübersicht. Bei einer als kostenlos oder unentgeltlich ausgewiesenen Reservierung berechnen wir hierfür kein nachträgliches Entgelt und keinen Wertersatz. Bei einer gesondert entgeltlichen Reservierung gelten die Dienstleistungswiderrufsregeln in § 8. Ein solcher Preis wird nicht allein durch eine nachträgliche Aufteilung des Warenpreises begründet.

(4) Bringt der Kunde eine bereits bestehende Reservierung mit, führen wir keine neue Reservierung durch, soweit dies nicht gesondert ausdrücklich beauftragt ist. Maßgeblich sind die bereitgestellte Kombination und die Reservierungsangaben. Eine eigene externe Prüfung der Gültigkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich angeboten wurde; unsere eigenen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen.

(5) Eine Reservierung ersetzt keine Zulassung und begründet nicht uneingeschränkt einen Anspruch auf spätere Zuteilung. Kann die neu beauftragte Kombination nicht reserviert werden, fertigen wir die davon abhängigen Schilder nicht. Der Kunde kann eine andere Kombination wählen oder den betroffenen Auftrag beenden und erhält dafür bereits gezahlte Beträge vollständig zurück. Unabhängige andere Bestellungen bleiben unberührt.

§ 3 Vertragsschluss und Ausführung vor Zahlung

(1) Die Darstellung der Produkte ist eine Aufforderung zur Bestellung. Durch Betätigung des eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder eine andere gesetzlich wirksame Annahme zustande, insbesondere den nach außen erkennbaren Beginn der vereinbarten Ausführung. Eine bloße interne Datensatzanlage genügt nicht als dem Kunden nachgewiesene Annahme.

(2) Wir stellen die Vertragsbestätigung mit den bestellten Positionen, Preisen, Vertragsbedingungen und erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger bereit; für Dienstleistungen spätestens vor deren Beginn.

(3) Mit der Ausführung einschließlich Reservierung und Fertigung kann unmittelbar nach wirksamem Vertragsschluss und unabhängig vom Zahlungseingang begonnen werden. Ist eine bestätigte Reservierung Voraussetzung der Fertigung, beginnt die Fertigung erst nach dieser Bestätigung. Bei mitgebrachten Reservierungsdaten richtet sich die Ausführung nach dem ausdrücklich vereinbarten Angebot.

(4) Möchten Sie, dass wir mit einer von Ihnen kostenpflichtig beauftragten Reservierungsdienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, geben Sie die hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärung aktiv und getrennt von der Annahme dieser AGB ab. Die Erklärung bezieht sich auf die bezeichnete Reservierungsdienstleistung und deren Preis. Sie ersetzt weder die Widerrufsbelehrung noch die vollständige Erbringung und betrifft weder kostenlos enthaltene Reservierungen noch andere Waren oder Dienstleistungen.

§ 4 Preise, Gebühren und Zahlung

(1) Es gelten die vor Bestellung ausgewiesenen Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und der vereinbarten Versandkosten. Entgeltliche Dienstleistungspositionen und gegebenenfalls enthaltene beziehungsweise gesondert ausgewiesene Behördengebühren werden vor Bestellung eindeutig beschrieben. Der bestätigte Gesamtpreis wird nicht nachträglich wegen höherer interner Kosten erhöht.

(2) Für eine unentgeltlich enthaltene Reservierung entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Reservierungskosten. Ein ausdrücklich vereinbarter Reservierungsfestpreis umfasst die laut Angebot enthaltenen behördlichen Kosten. Gebühren der späteren Fahrzeugzulassung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; im Übrigen erhebt sie die Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens.

(3) Zahlungsart und Fälligkeit richten sich nach den vor Bestellung mitgeteilten und vereinbarten Bedingungen. Die Nichtzahlung oder eine Rückbuchung hebt einen wirksam geschlossenen Vertrag nicht automatisch auf. Gesetzliche Einreden und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

(4) Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift informieren wir vorab über Betrag und Fälligkeit; die Vorabinformationsfrist wird auf einen Tag verkürzt. Die Bestellabgabe allein erteilt kein Lastschriftmandat.

(5) Zahlungsverzug, Zinsen und ersatzfähige Rückbuchungs- oder Rechtsverfolgungskosten richten sich nach dem Gesetz. Für Nichtzahlung, Nichtabnahme oder Vertragsbeendigung wird keine Vertragsstrafe vereinbart.

§ 5 Kundenangaben, Änderungen und eigene Eingabefehler

(1) Der Kunde stellt die erforderlichen Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig bereit und prüft vor Bestellung insbesondere Zeichenfolge, Kennzeichenart, Größe, Ausführung, zuständige Stelle, Berechtigten und Lieferanschrift anhand der Bestellübersicht. Er informiert uns unverzüglich über nachträglich erkannte Fehler oder bekannte Hindernisse.

(2) Entspricht die gelieferte Ware den tatsächlich vereinbarten Kundenangaben, stellt ein allein darauf beruhender Eingabefehler grundsätzlich keinen Sachmangel dar. Das gilt nicht, soweit wir eigene Beratungs-, Prüf-, Darstellungs- oder sonstige Vertragspflichten verletzt haben oder eine andere Beschaffenheit vereinbart war.

(3) Ein zusätzlicher freiwilliger Anspruch auf nachträgliche Änderung, kostenlose Neufertigung, Umtausch oder kostenlose Stornierung einer vertragsgemäß bestellten personalisierten Ware wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rechte und konkrete günstigere Zusagen bleiben unberührt.

(4) Änderungen nach Vertragsschluss werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung vorgenommen. Entsteht ein zusätzlicher Preis, wird dieser vor der Änderungsbeauftragung mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart. Ein bloßer Änderungswunsch löst keine neue kostenpflichtige Bestellung aus. Unvermeidbare Folgen bereits vertragsgemäß ausgeführter Schritte werden nach den gesetzlichen Regeln behandelt.

(5) Fehlen erforderliche Angaben oder bei der Umweltplakette der benötigte Fahrzeugscheinnachweis, benennen wir die fehlende Mitwirkung und einen zumutbaren Weg zur Nachreichung. Ein ausbleibender Upload ist weder Lieferung noch eine fingierte Kündigung oder vollständige Dienstleistung.

§ 6 Lieferung, Nichtabholung und Eigentum

(1) Liefergebiet, Lieferzeiten, Versandart und Kosten ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Erforderliche Reservierungs- und Nachweisvoraussetzungen werden vor Bestellung mitgeteilt. Verbindliche Termin- und Lieferzusagen bleiben verbindlich; ein AGB-Hinweis macht sie nicht nachträglich unverbindlich.

(2) Bei Verbrauchern geht das Transportrisiko nach den gesetzlichen Regeln über. Die Übergabe an ein von uns ausgewähltes Versandunternehmen allein verlagert das Risiko nicht auf den Verbraucher. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

(3) Nichtabholung oder Annahmeverweigerung allein bewirkt weder einen Widerruf noch eine Kündigung. Soweit der Vertrag fortbesteht, bleiben die vertraglichen Pflichten bestehen. Erklärt der Kunde daneben wirksam ein gesetzliches Beendigungsrecht, wird dieses unabhängig von der Nichtabholung berücksichtigt.

(4) Notwendige Mehraufwendungen einer vom Kunden zu vertretenden erneuten Zustellung oder sonstige gesetzlich ersatzfähige Aufwendungen werden nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und in der tatsächlich ersatzfähigen Höhe verlangt. Es gibt keine Nichtabhol-, Lager- oder Vertragsstrafe. Bei wirksamer Beendigung werden die gesetzlich erforderlichen Ersparnisse berücksichtigt.

(5) Eine Umweltplakette wird erst nach Bereitstellung und Prüfung des laut Angebot erforderlichen Fahrzeugscheinnachweises ausgefertigt und versandt. Der bloße Upload oder dessen Ausbleiben verändert die gesetzlichen beziehungsweise ausdrücklich zugesagten Widerrufsrechte nicht.

§ 7 Personalisierte Waren und gesetzliche Kündigung

(1) Für nicht vorgefertigte Kennzeichenschilder, deren Herstellung durch die maßgebliche individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden geprägt ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Warenwiderrufsrecht. Diese Ausnahme hängt nicht davon ab, ob die Fertigung bereits begonnen hat. Sie erfasst nicht automatisch alle anderen Positionen derselben Bestellung.

(2) Der Widerrufsausschluss ist kein Ausschluss sonstiger gesetzlicher Beendigungs- und Mängelrechte. Soweit auf eine konkret herzustellende nicht vertretbare Sache nach § 650 BGB ein freies Kündigungsrecht nach § 648 BGB anwendbar ist, richtet sich die Abrechnung danach.

(3) Bei einer wirksamen freien Kündigung nach § 648 BGB können wir die vereinbarte Vergütung verlangen; anzurechnen sind die nach dieser Vorschrift ersparten Aufwendungen sowie der maßgebliche anderweitige oder böswillig unterlassene Erwerb. Wir rechnen den konkreten Auftrag einschließlich der erforderlichen Abzüge nachvollziehbar ab. Die gesetzliche Fünfprozentvermutung für den nicht erbrachten Teil ist keine pauschale Gebühr und keine Obergrenze der nachgewiesenen Vergütung.

(4) Diese Bedingungen erklären weder den Zugang einer Reservierungs-PIN noch die Weitergabe an eine Prägerei automatisch zur vollständigen Herstellung oder zum Ende jedes Kündigungsrechts. Ob eine Beendigung möglich ist und welche Vergütung verbleibt, richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungsstand und den gesetzlichen Voraussetzungen.

(5) Ein freiwilliges kostenloses Storno-, Umtausch- oder Rücknahmerecht für vertragsgemäße personalisierte Ware wird nicht zusätzlich eingeräumt. Eine Beendigungserklärung wird nach ihrem tatsächlichen Inhalt geprüft, auch wenn sie als „Widerruf“ oder „Storno“ bezeichnet wird. Besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kennzeichensatz, prüfen wir eine eindeutige Erklärung gegebenenfalls als Kündigung. Eine Widerrufserklärung wird nicht ohne ihren objektiv erkennbaren Inhalt in eine nachteiligere Erklärung umgedeutet.

§ 8 Widerruf übriger Waren und entgeltlicher Dienstleistungen

(1) Für Standardzubehör gilt das gesetzliche Warenwiderrufsrecht. Für die Umweltplakette gilt entsprechend unserem Angebot ebenfalls das in der Warenwiderrufsbelehrung beschriebene vierzehntägige Widerrufsrecht. Eine gemeinsame Bestellung mit personalisierten Kennzeichen beseitigt diese Rechte nicht.

(2) Bei ausdrücklich entgeltlich bestellten Reservierungsdienstleistungen steht Verbrauchern das gesetzliche Dienstleistungswiderrufsrecht zu. Es erlischt bei vollständiger Erbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigter Kenntnis vom Erlöschen mit vollständiger Vertragserfüllung. Eine vollständig ausgeführte Reservierung beendet nicht automatisch sämtliche Rechte für andere Vertragsbestandteile.

(3) Widerruft der Verbraucher vor vollständiger Erfüllung wirksam, kann Wertersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen für tatsächlich bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen geschuldet sein. Maßstab sind der vereinbarte Gesamtpreis und der tatsächliche Leistungsanteil, bei unverhältnismäßigem Gesamtpreis der Marktwert. Ein bei Vertragsabschluss ausdrücklich gesondert zu zahlender und zu Beginn vollständig erbrachter Teil kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen gesondert berücksichtigt werden.

(4) Bei einer unentgeltlichen Reservierung wird kein Reservierungspreis oder Wertersatz nachträglich eingeführt. Gesetzliche Regeln über zusammenhängende Verträge und die Folgen einer Beendigung bleiben unberührt.

(5) Fristen, Rückzahlung, Rücksendekosten, gegebenenfalls zulässiger Warenwertersatz und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte ergeben sich aus der jeweils einschlägigen gesonderten Widerrufsbelehrung. Eine Barauszahlung wird nicht gegen den Willen des Kunden durch einen Gutschein ersetzt.

(6) Eine zuordenbare Beendigungserklärung wird vor weiteren vermeidbaren kostenverursachenden Schritten berücksichtigt, soweit das geltend gemachte Recht dies verlangt. Dass eine Erklärung nachts oder am Wochenende eingeht, ändert die maßgeblichen gesetzlichen Zeitpunkte nicht.

§ 9 Leistungshindernisse, Abrechnung und eigene Fehler

(1) Bei fehlender erforderlicher Mitwirkung teilen wir die konkret benötigte Handlung und einen zumutbaren Nachreichungsweg mit und setzen eine angemessene Frist. Eine Beendigung durch uns erfolgt nur unter den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine eigene Beendigung wegen Mitwirkungsmangels wird nicht als freie Kündigung des Kunden fingiert.

(2) Bei nicht vollständig erbrachter Leistung werden Vergütung, zulässige Auslagen, Entschädigung oder Schadensersatz nur nach ihrer jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlage abgerechnet. Unangefallene, nicht geschuldete oder zurückgezahlte gesonderte Gebühren und alle gesetzlich erforderlichen Ersparnisse werden berücksichtigt. Bereits im Preis enthaltene Kosten werden nicht nochmals verlangt.

(3) Wenn eine von uns geschuldete Leistung wegen eines technischen Fehlers in unserem Verantwortungsbereich endgültig scheitert, erstatten wir den gezahlten Betrag des betroffenen Auftrags vollständig beziehungsweise heben eine entsprechende offene Forderung auf. Bei fehlerhaft gelieferter Ware gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach § 10; weitergehende konkrete Erstattungszusagen bleiben bestehen.

(4) Wir klären behauptete eigene Fehler zuerst anhand vorhandener Auftrags- und Systemdaten. Nur soweit erforderlich, verlangen wir konkrete zumutbare ergänzende Angaben. Eine nicht bewiesene Voraussetzung dieser zusätzlichen freiwilligen Zusage begründet allein keinen Garantieanspruch; gesetzliche Rechte und bereits feststehende Rückzahlungen werden hierdurch nicht beschränkt.

(5) Überzahlungen werden innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Frist zurückgezahlt; eine offene Forderung wird entsprechend berichtigt. Feststehende Rückzahlungen werden nicht wegen anderer noch ungeklärter Positionen blockiert.

§ 10 Mängelrechte

(1) Für Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Fehlerhafte Prägung, Transportschäden, eine von der Bestellung abweichende Ware oder eine von uns zu vertretende Nichtlieferung werden nicht durch Personalisierung von den gesetzlichen Rechten ausgenommen.

(2) Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz richten sich nach ihren gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzlich von uns zu tragende Nacherfüllungskosten werden dem Kunden nicht als neue Änderungs- oder Versandbestellung berechnet. Ein gesetzlicher Anspruch wird nicht von einer von uns frei zu treffenden Anerkennung abhängig gemacht.

§ 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Absatz 1 nicht eingreift.

(3) Diese Regelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gesetzliche Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Rücktritts-, Minderungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Eigene Pflichten werden nicht durch den Einsatz von Identifizierungsdiensten, Prägereien, Versand- oder sonstigen Dienstleistern auf den Kunden verlagert.

§ 12 Kommunikation, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

(1) Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die angegebene E-Mail-Adresse und die angebotenen Kundenportalwege. Ein Messenger ist nicht Voraussetzung für die Vertragsdurchführung oder die Ausübung gesetzlicher Rechte. Die Angabe einer Bestellnummer erleichtert die Zuordnung, ist jedoch keine zusätzliche Voraussetzung einer wirksamen gesetzlichen Erklärung.

(2) Wir dokumentieren den tatsächlichen Leistungsstand und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Einzelheiten der Datenverarbeitung und Aufbewahrung regelt die Datenschutzerklärung. Eine Beweislastumkehr zulasten des Kunden wird nicht vereinbart.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats bleiben anwendbar, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Verpflichtungen im konkreten Fall bleiben unberührt.

(5) Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt nicht automatisch die für uns wirtschaftlich günstigste noch zulässige Regelung.

Stand: 21. Oktober 2026 · Fassung 3

Hinweis: Schild-Express ist ein unabhängiges, privates Online-Service-Portal und keine Behörde. Wir bündeln Informationen und Online-Dienste zur Kfz-Zulassung. Amtliche Vorgänge werden über die offiziellen i-Kfz-Portale der jeweiligen Zulassungsbehörde abgewickelt.